Der Landkreis Merzig-Wadern hat im Rahmen der COVID-19-Pandemie eine Reihe von restriktiven Verordnungen erlassen Auch in der Villa Borg

Die wahre Geschichte der Villa Borg

 

Der Landkreis Merzig-Wadern hat im Rahmen der COVID-19-Pandemie eine Reihe von restriktiven Verordnungen erlassen.


Diese Verordnungen sind in der Verordnung hinsichtlich Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bei regionalem Infektionsgeschehen im Landkreis Merzig-Wadern vom 18. Oktober 2024 geregelt.




Zu den restriktiven Verordnungen gehören:


  • eine Begrenzung der Teilnehmerzahl bei privaten Veranstaltungen auf 10 Personen aus zwei Haushalten oder dem familiären Bezugskreis
  • eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr im Gastronomiebereich
  • ein Verbot des Verkaufs von alkoholischen Getränken im Gastronomiebereich in der Zeit von 23 bis 6 Uhr
  • die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei öffentlichen Veranstaltungen, im Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie im Betrieb von Tanzschulen

  • die Schließung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen
Diese Verordnungen sind in Kraft getreten, um die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen. Sie gelten für alle Personen, die sich im Landkreis Merzig-Wadern aufhalten.


Hier sind einige Beispiele für die Umsetzung der restriktiven Verordnungen:

  • Private Veranstaltungen in privaten Räumen sind nur noch mit maximal 10 Personen aus zwei Haushalten oder dem familiären Bezugskreis erlaubt. 
  • Dies bedeutet, dass eine Party mit 20 Freunden nicht mehr möglich ist.
  • Im Gastronomiebereich gilt eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr. Dies bedeutet, dass Restaurants und Bars nach 23 Uhr nicht mehr öffnen dürfen.
  • Im Gastronomiebereich ist der Verkauf von alkoholischen Getränken in der Zeit von 23 bis 6 Uhr verboten. Dies bedeutet, dass in Restaurants und Bars nach 23 Uhr kein Alkohol mehr verkauft werden darf.
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und anderen öffentlichen Einrichtungen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Dies gilt auch für Personen, die geimpft oder genesen sind.
  • Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume in Vereinen, Schulen und anderen Einrichtungen sind geschlossen. Dies bedeutet, dass zum Beispiel Vereinsräume, Klassenzimmer und Gemeinschaftsräume nicht mehr genutzt werden dürfen.
Die restriktiven Verordnungen im Landkreis Merzig-Wadern sind umstritten.

Befürworter argumentieren, dass sie notwendig sind, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Gegner argumentieren, dass sie zu weit gehen und die Grundrechte einschränken.

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